Entscheidung Frequenzvergabe
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen in Deutschland (VVnömL)
Die Bundesnetzagentur hat am 03.03.2010 die lang erwarteten Vorgaben für die künftigen Frequenzzuordnungen veröffentlicht. Für Anwender drahtloser Mikrofone und In Ear-Monitoring Anlagen sind dabei besonders folgende Frequenzbereiche interessant:
863 - 865 MHz
Der sogenannte ISM - Frequenzbereich steht weiterhin und auch nach 2016 europaweit anmelde- und gebührenfrei zur Verfügung. Damit ist er prädestiniert für nicht professionelle Anwender wie semi-professionelle Bands, kleine Verleiher oder im Rahmen von Privatveranstaltungen. Je nach Umgebungsbedingungen und Qualität der Funkstrecke sind hier bis zu vier Anlagen paralell einsetzbar.
790 - 862 MHz
Wie bereits bekannt kann dieser Frequenzbereich im Rahmen der Allgemeinzuteilung (Verfügung 91/2005) bis 31.12.2015 anmelde- und gebührenfrei genutzt werden.
Durch die Versorgung mit Internet-Breitbandanschlüssen des ländlichen Raumes über Funkverbindungen kann es ab ca. 2012 ortsabhängig zu Überschneidungen bei der Frequenznutzung kommen. Durch ein Ausweichen auf andere Frequenzen sollte aber in den meisten Fällen Abhilfe geschaffen werden können.
710 - 790 MHz
Dieser Frequenzbereich ist nun für den Betrieb von drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitoring definiert und stellt somit das Ausweichspektrum für die "Professionelle Drahtlose Produktion" dar. Darunter fallen professionelle Musikgruppen und Verleiher, tourende Programmproduktionen oder sonstige Dienstleistungen der professionellen Veranstaltungstechnik. Spätestens ab 2016, nach dem Auslaufen der Allgemeinzuteilung für den Bereich 790 - 862 MHz, kann dieses Frequenzspektrum hauptsächlich für nicht ortsgebundene drahtlose Mikrofonanlagen professioneller Anwender genutzt werden.
470 - 790 MHz (exkl. 606 - 614 MHz)
Sogenannte ortsgebundene Nutzungen sind in diesem Bereich genehmigungsfähig. Das wären z. B. Installationen in Kirchen, Schulen, Theatern, Freilichtbühnen, Stadien oder Kongresshäusern.
Es werden für die im Frequenzbereich 470 - 790 MHz erforderlichen Genehmigungen Gebühren und Abgaben erhoben. Pro Antrag werden bei einer Gültigkeit von 10 Jahren 130,- € fällig, jeder genehmigte Sender kostet 9,10 € im Jahr. Weitere Informationen finden Sie hier oder bei den zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur
